Das Amt Windeck und sein Kirchspiel Waldbröl

 

Wie Waldbröl vor 500 Jahren im Gefolge des sog. Siegburger Vergleichs (1604)  bergisch und ein Teil des Amtes Windeck wurde, skizziert der Abschnitt „Waldbröl vor 500 Jahren“. In der vorangehenden Zeit, die auch hierzulande eine Zeit der schwach ausgebildeten territorialen Zugehörigkeiten mit unklar ausgebildeten Grenzen war, war das Kirchspiel Waldbröl Teil der Reichsherrschaft Homburg vor der Mark (Belehnung durch den Kaiser 1276). Es lag räumlich m Einflussbereich des inzwischen bergisch gewordenen Windeck und der von Windeck aus expandierenden Grafen und späteren  Herzöge von Berg. Dies, nachdem sie im 13. Jh erneut und endgültig in den zeitweilig saynischen Besitz geraten waren. Sie geboten zur Unterstützung ihrer Ansprüche auf einigen Höfen im Sayner Gebiet über Untertanen, die nach Windeck hin abgabenpflichtig waren. 1604 zählten die Unterhändler in den Kirchspielen Nümbrecht, Wiehl, Waldbröl und Morsbach etwa 500 bergische Untertanen. Gelegentlich fand ein Austausch von Hörigen und Eigenleuten statt, Vorgänge, die eine Reihe von erhaltenen Wechselurkunden aus dem 15. und 16. Jh.  dokumentieren.

Des Streitens vor dem Reichskammergericht war lange kein Ende in diesem von den Abgabenpflichten aus gesehen unterschiedlich orientierten Gebiet. Lange ging es darum, die „wahren“ Grenzen zu klären, der Unsicherheit und den Grenzstreitigkeiten ein Ende zu machen. Dahinter stand seit dem Spätmittelalter ein sowohl bei den Grafen und späteren Herzögen von Berg als auch bei den Saynern beobachtbares Interesse an der Ausbildung einer grenzbewehrten territorialen Macht und Landeshoheit. Dass die Reichsherrschaft Homburg zwei Herren hatte und seit einer Brüderteilung 1294 eine saynisch-wittgensteinische sog. Ganerbenschaft darstellte, führte 400 Jahre später intern zu einem Verkauf, der von der mitregierenden Dynastie   zunächst angefochten wurde, dann aber unter Einbeziehung Bergs zu einer Regelung und zu einer Neuverteilung der Untertanen und weitgehenden Klärung des Grenzverlaufs in diesem Mischgebiet führte. (vgl. sog. Wayhekarte) Erst ab diesem Ereignis (dem sog. Siegburger Vergleich)  konnte man das  Kirchspiel Waldbröl wie auch das Eigen von Morsbach eindeutig dem Amt Windeck zurechnen.

Das bedeutete u.a., dass in den Jahrhunderten davor in den Prozessen immer wieder von Übergriffen, vor allem solchen der Berger die Rede war, worunter Mensch und Vieh in den betroffenen Höfen nicht wenig zu leiden hatten. G. Corbach hat u.a. diese Ereignisse in seiner „Geschichte von Waldbröl“ anhand der Akten in den Archiven sichtbar gemacht und auf diese Weise als einer der ersten eine Vorstellung von dieser frühen Phase in der  Geschichte Waldbröls geschaffen.

Inzwischen fortgeführte Untersuchungen erlauben es, die Geschichte des Amtes Windeck und der Berger vor der Zerstörung der Burg Windeck (Neu-Windeck und danach entlang einer wechselvollen Geschichte deutlicher zu sehen[1]. Es ergaben sich in der wechselvollen bergisch bestimmten Feudalzeit bis hin zu Napoleon und danach im Verwaltungsgeschehen bis ins 20. Jh Entwicklungen mit Folgen bis in die Gegenwart. Nicht die geringste darunter betrifft das Bestehen eines Kreises Waldbröl zwischen 1815 und 1932 (unter Einschluss von Windeck und der Gemeinde Dattenfeld)  mit Gemeinden, die in der ersten Hälfte des 20.Jhs weitgehend im Kreis Oberberg als größerer Gebietskörperschaft und folgend eigener Geschichte aufgegangen sind.

 

 

 

[1] Über Einzelheiten informieren inzwischen zahlreiche Fach- und populärwiss.. Publikationen , vgl. etwa Amt Windeck unter Genwiki oder Amt Windeck, Burg Windeck unter wikipedia sowie die 2014 mit dem ersten Band erschienene  „Geschichte des Bergischen Landes“ ISBN 978-3-89534-971-3 (Bergische Forschungen Bd. 31)  Die Zeichnung im Vorspann ist ein Ausschnitt aus der Karte des Arnold Mercator von 1575 in der Reproduktion von H. Weirich